Für sämtliche Geschäfte zwischen dem/der Auftraggeber (-in) und Stripper-Ruhrgebiet.de (nachfolgend ,,Agentur“ genannt) gelten ausschließlich diese „Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Stripper-Ruhrgebiet.de ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen „Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.

 

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber über die Vermittlung und/oder Durchführung von Show- und Unterhaltungsleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

 

§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Die Agentur erbringt je nach Vereinbarung:
– entweder eigene organisatorische Leistungen einschließlich der Stellung von Akteuren
– oder vermittelt Leistungen selbständig tätiger Akteure

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Veranstaltungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung.

Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.

Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Eine Buchung ist somit verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer/ Agentur mit der Durchführung seiner Dienstleistung unverzüglich, d.h. vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt.

 

§3 Leistungsdurchführung
Die Agentur ist berechtigt, bei Ausfall eines gebuchten Akteurs (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Geringfügige Änderungen im Ablauf bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen:
– geeignete Auftrittsfläche
– witterungsgeschützte, abschließbare Umkleidemöglichkeit in unmittelbarer Nähe
– ausreichende Beleuchtung
– sicheren Zugang und Parkmöglichkeit
– Stromanschluss (sofern erforderlich)
– Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Jugendschutz

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Akteure während der Veranstaltung. Bei Übergriffen, unsittlichem Verhalten, Gefährdung oder unzumutbaren Bedingungen sind die Akteure berechtigt, die Darbietung sofort abzubrechen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt.

 

§5 Vergütung und Zahlung
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Veranstaltungsvertrag.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung:
– bei Unternehmern netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
– bei Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer

Rechnungen sind sofort fällig.

Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

Verzugszinsen betragen:
– bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
– bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Die Agentur ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen.

 

§6 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag schriftlich zu stornieren.

Es gelten folgende pauschale Stornokosten:
– bis einen Monat vor Veranstaltung: 60,00 €
– ab einem Monat vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vergütung
– ab zwei Tagen vor Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Vergütung

Diese Pauschalen berücksichtigen den gewöhnlichen entstehenden Schaden.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).

Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.

 

§7 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemiemaßnahmen, Streik, unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien), sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit.
Bereits entstandene, nicht vermeidbare Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

§8 Bild- und Tonaufnahmen
Videoaufnahmen der Darbietung sind grundsätzlich unzulässig.
Fotos für private Zwecke sind gestattet, sofern keine Veröffentlichung erfolgt.

Jegliche Veröffentlichung, insbesondere in sozialen Medien oder zu gewerblichen Zwecken, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

 

§9 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt:
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
– bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Soweit die Agentur lediglich Vermittler ist, haftet sie nicht für Leistungsstörungen der vermittelten Akteure, sondern ausschließlich für eine ordnungsgemäße Vermittlung.

 

§10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung der Agentur.

 

§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

 

§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Künstler

§1 Status des Künstlers
Der Künstler versichert, selbständig und auf eigene Rechnung tätig zu sein.

Er handelt als freiberuflicher oder gewerblicher Unternehmer.

Der Künstler ist selbst verantwortlich für:
– steuerliche Anmeldung
– Abführung von Steuern
– Sozialversicherungsbeiträge
– Krankenversicherung
– Haftpflichtversicherung

Ein Arbeitsverhältnis wird ausdrücklich nicht begründet.

 

§2 Vermittlungstätigkeit der Agentur
Die Agentur vermittelt Aufträge zwischen Kunden und Künstlern.
Der Künstler erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und ist in der Gestaltung seiner Darbietung frei, soweit keine konkreten Kundenanforderungen vereinbart wurden.
Die Agentur ist nicht weisungsbefugt hinsichtlich der künstlerischen Ausgestaltung.

 

§3 Profilveröffentlichung
Die Erstellung und Veröffentlichung eines Künstlerprofils ist kostenfrei.
Für die Löschung sämtlicher Inhalte wird eine angemessene Verwaltungskostenpauschale erhoben werden, welche 89,00,- € beträgt.
Nach Zahleingang hat die Agentur 14 Werktage Zeit sämtliche Agentur Fotos zu löschen. Google, andere Suchmaschinen und Drittanbieter sind davon ausgenommen.

Dem Künstler bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

 

§4 Wettbewerbs- und Kundenschutz
Der Künstler verpflichtet sich, während einer über die Agentur vermittelten Veranstaltung keine Eigenwerbung zu betreiben (wie senden der Telefonnummer oder der eigenen Website) und keine eigenen oder fremden Kontaktdaten zum Zwecke der Umgehung der Agentur weiterzugeben.
Bei schuldhafter Umgehung der Agentur kann eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision sowie etwaigen Schadenersatzes des Kunden verlangt werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

§5 Durchführung der Aufträge
Der Künstler verpflichtet sich, bestätigte Aufträge ordnungsgemäß und pünktlich wahrzunehmen.
Kann ein Auftrag aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, ist die Agentur unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen.

Eine Haftung entfällt, sofern den Künstler kein Verschulden trifft.

 

§6 Gagengeheimnis
Der Künstler verpflichtet sich, die zwischen ihm und der Agentur vereinbarten Konditionen, insbesondere Provisionsvereinbarungen und interne Vergütungsabsprachen, vertraulich zu behandeln.
Die dem Kunden gegenüber vereinbarte Gesamtvergütung darf offengelegt werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist. Interne Provisions- oder Kalkulationsbestandteile der Agentur dürfen dem Kunden jedoch nicht mitgeteilt werden.

Diese Regelung dient dem Schutz berechtigter Geschäftsinteressen der Agentur.

 

§7 Verbindlichkeit bestätigter Aufträge
Vom Künstler bestätigte Aufträge sind verbindlich.

Eine Absage ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
– Krankheit
– Unfall
– unvorhersehbarer höherer Gewalt
– sonstigen, nicht vom Künstler zu vertretenden Umständen

Der Künstler hat die Agentur unverzüglich zu informieren. Auf berechtigtes Verlangen ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen, etwa ein ärztliches Attest oder eine behördliche Bescheinigung.

 

§8 Schadensersatz bei schuldhafter Absage
Sagt der Künstler einen bestätigten Auftrag ohne wichtigen Grund ab oder erscheint unentschuldigt nicht zur Veranstaltung, ist er verpflichtet, der Agentur den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Der Schaden umfasst insbesondere:
– die entgangene Provision der Agentur
– nachweislich entstandene Zusatzkosten für die kurzfristige Ersatzbeschaffung

Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

Dem Künstler bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

§9 Ersatzgestellung
Ist der Künstler aus wichtigem Grund verhindert, kann er einen geeigneten Ersatz vorschlagen. Der Einsatz eines Ersatzkünstlers bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
Eine Verpflichtung zur Ersatzbeschaffung besteht nur, soweit dem Künstler dies zumutbar ist.

 

§10 Provision und Abrechnung
Die vereinbarte Provision ist innerhalb von fünf Werktagen nach Durchführung der Veranstaltung fällig.
Der Künstler stellt dem Kunden eigenständig eine Rechnung über seine Gage.

 

§11 Haftung
Der Künstler haftet eigenverantwortlich für Schäden, die aus seiner Tätigkeit entstehen.
Die Agentur haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

§12 Pandemie- und Infektionsschutz
Der Künstler ist selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes.

 

§13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

 

§14Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

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